Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil für alle Warenlieferungs- oder Kaufverträge aus unserem Onlineshop heraus und zwar zwischen uns, der Piroche Cosmétiques Deutschland GmbH geschäftsansässig in 66987 Thaleischweiler-Fröschen, Brunnenstrasse 5, im Folgenden „VERKÄUFERIN“ genannt und privaten oder gewerblichen Kunden (kurz: Kunde).

(2) Die VERKÄUFERIN bietet über ihren Onlineshop Produkte zum Verkauf an. Die VERKÄUFERIN erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, die jederzeit auf dieser Website einsehbar sind und dem Kunden, im Falle eines Vertragsschlusses mit einer Email übersandt werden.

(3) Sollten Sie Anlass zu Beschwerden haben, können Sie uns unter den in Absatz 1 genannten Angaben kontaktieren.

§ 2 Vertragsschluss /Vertragssprache

(1) Die Präsentation der Waren insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes Angebot der VERKÄUFERIN dar.

(2) Der Kunde kann aus dem Angebot beliebig aussuchen und Waren in den Warenkorb legen, indem er das Einkaufswagensymbol oder den Button „In den Warenkorb legen“ anklickt. Der Kunde kann den Warenkorb jederzeit wieder leeren oder einzelne Waren entfernen, indem er die Anzahl der Produkte über die entsprechenden Funktionen ändert oder den Bestellvorgang durch Schließen des Browserfensters beendet. Die Änderungen können mittels Maus und Tastatur vorgenommen werden. Durch Anklicken des Buttons „ZUR KASSE“ wird der Kunde auf eine Seite weitergeleitet, in der er sich als Kunde registrieren kann, sofern er noch über keine Zugangsdaten verfügt, oder sich als bestehender Kunde einloggen kann. Hierzu werden ein Benutzername samt Kennwort sowie die Kontaktdaten eingegeben. Nach erfolgter Registrierung und Bestätigung der Lieferadresse kann der Kunde die Versandart auswählen und erhält sodann Informationen zur Zahlungsart. Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Bestellung ohne Registrierung als „Gast-Kunde“ durchzuführen. Durch Anklicken des Buttons „WEITER“ wird der Kunde zu einer Seite weitergeleitet, auf der er nach Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Informationen zum Widerrufsrecht eine Übersicht der Bestellung erhält. Für den Fall, dass der Kunde an dieser Stelle nochmals Änderungen an seiner Bestellung durchführen möchte, kann er den Bestellvorgang durch Betätigung des Buttons „Zurück“ oder des Links „Warenkorb“ ebenso wie über die Hauptnavigation abbrechen und „zum Warenkorb zurückgehen“. Wenn keine Änderungen an der Bestellung mehr durchgeführt werden sollen, kann durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ der Bestellvorgang abgeschlossen und eine verbindliche Bestellung abgegeben werden. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt. Wir speichern Ihre Bestellung und die Ihrerseits eingegebenen Bestelldaten gemäß der anliegenden Datenschutzerklärung. Darüber hinaus bekommen Sie Ihre Bestelldaten auch per Email übersandt.

(3) Der Kunde wird über den Eingang der Bestellung per Email informiert. Diese Bestellbestätigung stellt zugleich auch die Annahme des Kaufvertrages durch die VERKÄUFERIN dar.

(4) Sämtliche Angebote von der VERKÄUFERIN sind freibleibend. Bei den Produkten von der VERKÄUFERIN handelt es sich um Naturprodukte, so dass naturbedingte Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht keinen Mangel darstellen und im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten bleiben müssen.

§ 3 Datenschutzerklärung

(1) Nachfolgend ist die Datenschutzerklärung der VERKÄUFERIN zu finden.

(2) Sie können unsere Website anonym besuchen, bei jedem Webseitenzugriff übermittelt ihr Internet-Browser zwar standardmäßig folgende Daten an unseren Webserver: das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs, die Absender IP-Adresse, die angefragte Ressource, die http-Methode sowie den http-User-Agent-Header. Unser Webserver speichert diese Daten jedoch getrennt von anderen Daten, eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns dabei nicht möglich. Nach einer anonymen Auswertung zu statistischen Zwecken werden diesen Daten unmittelbar gelöscht.

(3) Die VERKÄUFERIN setzt Cookies ein, um Anfragen und Anforderungen des Interessenten zuordnen zu können. Durch Cookies wird die VERKÄUFERIN in die Lage versetzt, die Häufigkeit von Seitenaufrufen und die allgemeine Navigation zu messen. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computersystem abgelegt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem überspielt werden, wobei es sich dabei meist um so genannte „Session-Cookies“ handelt. „Session-Cookies“ zeichnen sich dadurch aus, dass diese automatisch nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Computersystem und ermöglichen es uns, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies). Selbstverständlich können Sie Cookies jederzeit ablehnen, sofern Ihr Browser dies zulässt. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Ihr Browser so eingestellt ist, dass keine Cookies (unserer Website) angenommen werden.

(4) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit der Kunde diese im Rahmen des Bestell- oder Registrierungsvorgangs freiwillig mitteilt. Die VERKÄUFERIN verwendet die übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Überweisungsdaten) ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages.

(5) Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, nämlich der Auslieferung, werden die personenbezogenen Daten des Kunden an den Spediteur weitergeleitet, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Der Spediteur ist ebenfalls verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts zu verwenden.

(6) Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Kunden gelöscht. Daten, die aus steuer- oder handelsrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden nach Abwicklung des Vertrages gesperrt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung der personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

(7) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich Auskunft zu seinen Daten sowie Änderung, Sperrung oder Löschung seiner Daten zu verlangen. Sofern der Kunde weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung der Daten des Interessenten gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse kundenservice@piroche.de oder unter der in § 1 genannten Postanschrift zur Verfügung.

(8) Diese Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Website der VERKÄUFERIN einsehbar und abrufbar.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung erfolgt -soweit nicht anders vereinbart- ab Lager an die vom Kunde angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt unter normalen Umständen innerhalb von 5-7 Arbeitstagen, wobei als Arbeitstage Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen, anzusehen sind. Die Frist beginnt bei den Zahlungsarten Kreditkarte, Sofortüberweisung, per PayPal und SEPA-Lastschrift (nur bei Abo-Bestellungen möglich) mit Zahlung an das überweisende Kreditinstitut und bei allen anderen Zahlungsarten mit dem Vertragsschluss.

(2) Entstehen der VERKÄUFERIN aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.

§ 5 Versand / Versandkosten

(1) Die VERKÄUFERIN liefert nur in Deutschland.

(2) Pro Auftrag in Deutschland berechnet die VERKÄUFERIN Versandkosten in Höhe von EUR 5,95 für den Versand der Ware, sofern der Bestimmungsort sich auf deutschem Festland befindet.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Kunden die Zahlung per Kreditkarte, Sofortüberweisung, per PayPal und SEPA-Lastschrift (nur bei Abo-Bestellungen möglich) zur Verfügung.

(2) Alle Preise sind als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich Versandkosten, zu verstehen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der VERKÄUFERIN.

§ 8 Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Piroche Cosmétiques Deutschland GmbH, Am Hilschberg 13, D-66976 Rodalben, E-Mail-Adresse kundenservice@piroche.de,  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(3) Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das Widerrufs-Formular aus, welches Sie hier herunterladen können und senden Sie es uns bitte ausgefüllt zurück. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Sie können uns natürlich auch einen selbst erklärten Widerruf zusenden und zwar mit den folgenden Angaben:
An die Piroche Cosmétiques Deutschland GmbH, Am Hilschberg 13, D-66976 Rodalben, oder an die E-Mail-Adresse: kundenservice@piroche.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung folgender Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen

§ 9 Mängelhaftung / Haftungsbeschränkung

(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht zu. Hinsichtlich der Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Schadensersatz nichts anderes ergibt.

(2) Die VERKÄUFERIN haftet -mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) – nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Haftung ist -außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) – der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der VERKÄUFERIN.

(5) Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

Stand der AGB: 04.07.2023

Allgemeine Vertriebspartnerbedingungen einschließlich abweichender Gerichtsstandsvereinbarung

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages zwischen der PIROCHE Cosmetiques Deutschland GmbH, in Thaleischweiler-Fröschen geschäftsansässig (im Folgenden: PIROCHE) und dem unabhängigen und selbständigen Vertriebspartner (im Folgenden: Vertriebspartner).

(2) PIROCHE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertriebspartner- und Lieferbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Ausstattungspaket und Zusatzleistungen

(1) PIROCHE ist ein innovatives Unternehmen, das in Deutschland und anderen Staaten über ein Vertriebspartnernetzwerk NATURKOSMETIK Produkte (künftig: Waren) vertreibt. Der Vertriebspartner soll für PIROCHE Waren vermitteln. Im Falle erfolgreicher Vermittlung erhält der Vertriebspartner eine entsprechende Provision.

(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Vertriebspartner zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz des geworbenen Vertriebspartners. Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung, richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.

(3) Für die Aufnahme und Durchführung seiner Tätigkeit stellt PIROCHE dem Vertriebspartner unterschiedliche Ausstattungspakete entgeltlich zur Verfügung. Jedes der Ausstattungspakete enthält eine Auswahl von Waren, die zu Präsentationszwecken eingesetzt werden können. Weiter umfasst jedes Ausstattungspaket eine einheitliche Präsentationswebsite. Ferner gehört zu jedem Ausstattungspaket ein voll funktionsfähiges und eingerichtetes Back-Office, das es dem Vertriebspartner ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine Umsätze und Provisionen zu haben. Das im Vorführset enthaltene Recht zur Nutzung des Back Offices und der Website gilt für die Dauer des Bestehens dieses Vertriebspartnervertrages ohne, dass für die Nutzung weitere Kosten anfallen. Zudem umfasst die Startbestellung auch eine Auswahl an Unternehmens- und Warenbroschüren ebenso wie eine Vertriebsstartanleitung und ein Vertriebspartner-Tutorial zur Unterstützung eines erfolgreichen Vertriebsstarts, so dass der Vertriebspartner sofort und ohne weitere notwendige Zusatzkosten seine Tätigkeit beginnen kann. Darüber hinaus erhält der Vertriebspartner das Recht, an den durch PIROCHE angebotenen Trainings- Support und sonstigen Servicemaßnahmen teilzunehmen.

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

(1) Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder natürlichen Personen möglich, die bzw. deren Verantwortliche das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss durch beziehungsweise mit  Verbrauchern ist nicht möglich.

(2) Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebensgemeinschaften und ihren abhängigen Kindern wird, sofern sie unter derselben Anschrift leben, ebenfalls nur ein Geschäftspartnerantrag je Paar und/oder Familie akzeptiert.

(3) Sofern eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, Ltd.) einen Vertriebspartnerantrag einreicht, sind der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen.

(4) Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) sind  – sofern vorhanden – ebenfalls der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen und es müssen alle Gesellschafter namentlich genannt werden. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.

(5) Jede natürliche oder juristische Person ist nur zum Erwerb einer Position in der Vertriebsorganisation gem. dem PIROCHE-Marketingplan berechtigt.

(6) Soweit Online-Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

(7) Der Vertragsabschluss ist nur online durch Registrierung auf der PIROCHE-Webseite und entsprechender E-Mail Bestätigung durch PIROCHE möglich. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, den Vertriebspartnerantrag (Online-Registrierung) vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und an PIROCHE zu übermitteln. Zudem akzeptiert der Vertriebspartner durch entsprechendes aktives Häkchen setzen vor Abschluss des Registrierungsvorganges diese Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertriebspartnerantrags durch die E-Mail Bestätigung von PIROCHE unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass der Vertriebspartner binnen einer Frist von 14 Tagen die vereinbarten Zahlungen für das von ihm bestellte Vorführset zu leisten hat. Für den Fall der Nichtleistung dieser Zahlung setzt PIROCHE dem Vertriebspartner eine einmalige weitere Zahlungsfrist von weiteren 14 Tagen für die Vornahme der vereinbarten Zahlung. Lässt der Vertriebspartner auch diese Nachfrist fruchtlos verstreichen, kommt der Vertrag nicht wirksam zustande und PIROCHE hat das Recht, den Vertriebspartner aus seinem Vertriebssystem zu löschen, so dass die Position des Vertriebspartners im Vertriebssystem auf PIROCHE übergeht. Der Vertriebspartner kann sich bei PIROCHE nach dem fruchtlosen Ablauf der Zahlungsfrist erst wieder nach 12 Monaten erneut registrieren.

(8) Änderungen der relevanten personenbezogenen Daten des Vertriebspartners sind unverzüglich im Backoffice von PIROCHE an der hierfür vorgegebenen Stelle vorzunehmen.

(9) PIROCHE behält sich das Recht vor, Vertriebspartneranträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.

(10) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (5) und (7) Satz 2 geregelten Pflichten, ist PIROCHE ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Vertriebspartnervertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich PIROCHE für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

§ 4 Status des Vertriebspartners als Unternehmer

(1) Der Vertriebspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von PIROCHE. Es bestehen mit Ausnahme des Erwerbs eines Vorführsets keine Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Es bestehen auch keine Umsatzvorgaben. Der Vertriebspartner trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns. Er hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben. Es steht dem Vertriebspartner frei, ob und bejahendenfalls in welcher Zahl er selbst zusätzlich Arbeitnehmer beschäftigt.

(2) Der Vertriebspartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung, Klärung des Status als Kleinunternehmer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Vertriebspartner, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für PIROCHE erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. Der Vertriebspartner ist nicht bevollmächtigt, im Namen von PIROCHE Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.

§ 5 – entfällt

§ 6 Nutzung der Website und des Back Offices / Keine Verwaltungs-, Lizenz- und Wartungsgebühren

(1) Der Vertriebspartner erwirbt mit der Registrierung bei PIROCHE und der Zahlung des Vorführsets für die Vertragslaufzeit ein Recht zur Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Website und des Back Offices. Das Nutzungsrecht ist als einfaches, auf die konkrete Website und das Back Office bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Vertriebspartner steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung der Website (und deren Inhalte) und des Back Offices ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.

(2) Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege der Website und des Back Offices berechnet PIROCHE keine Lizenz- und Wartungsgebühr ebenso wenig wie PIROCHE allgemeine Verwaltungsgebühren von dem Vertriebspartner verlangt.

§ 7 Pflichten des Vertriebspartners im Rahmen der Werbung und allgemeine Pflichten

(1) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Dem Vertriebspartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von PIROCHE, deren Vertriebspartnern, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dem Vertriebspartner ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über PIROCHE Produkte oder das Vertriebssystem zu machen. Der Vertriebspartner wird sowohl im Rahmen seiner Verkaufstätigkeit als auch im Rahmen seiner Strukturarbeit nur solche Aussagen über die Waren des PIROCHE-Sortiments sowie über das PIROCHE-Vertriebssystem machen, die inhaltlich den Vorgaben in den PIROCHE Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Ferner ist der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. Heilaussagen zu Produkten oder gesundheitsbezogene Produktwerbeaussagen) untersagt. Dem Vertriebspartner ist es ferner untersagt Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder Angaben zu seinen Provisionen gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen.

(3) Des Weiteren gilt auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Social-Media-Nachrichten, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam).

(4) Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Internetseiten, eigener Produktbroschüren, Produktlabel oder sonstiger selbständig erstellter Medien und Werbemittel ist dem Vertriebspartner nicht gestattet. Die Bewerbung von PIROCHE Leistungen über eigene oder fremde Internetseiten ist verboten und die Werbung  ausschließlich über die offiziellen Seiten von PIROCHE erlaubt. Für den Fall, dass der Vertriebspartner die Leistungen von PIROCHE in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen PIROCHE Werbeaussagen verwenden. Ferner muss der Vertriebspartner bei der Bewerbung in anderen Internet Medien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von PIROCHE handelt.

(5) Es ist den Vertriebspartner stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Vertriebspartner von PIROCHE zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.

(6) Die Waren von PIROCHE dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Home-Parties oder-veranstaltungen, Online-Home-Parties oder Online-Präsentationen von den Vertriebspartnern vorgestellt und vermittelt werden. Die Waren dürfen von dem Vertriebspartner ferner nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von PIROCHE auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden. Einschränkung hierbei ist, dass der Vertriebspartner auf dieser Messe keine Produkte von Mitbewerbern anbieten darf.

(7) Die Waren von PIROCHE dürfen ferner im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich im Wege des Direktvertriebs durch und/oder über Physiotherapeuten, Ärzte, Heilpraktiker, Ernährungs- und Gesundheitsberater, Sportstudios oder -vereine, Sonnenstudios, Kosmetikstudios und ähnlichen Anbietern vorgestellt und vermittelt werden. Die Waren von PIROCHE dürfen ausdrücklich NICHT in sonstigen stationären Einzelhandelsgeschäften (wie z.B. Supermärkten oder Tankstellen) oder über eigene oder fremde Onlinepräsenzen vertrieben werden, soweit die Website nicht von PIROCHE zur Verfügung gestellt wurde.

(8) Die Waren dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden.

(9) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr als SELBSTÄNDIGER PIROCHE-VERTRIEBSPARTNER auszuweisen. Websites, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „SELBSTÄNDIGER PIROCHE- VERTRIEBSPARTNER“ aufweisen.

(10) Dem Vertriebspartner ist es untersagt, selbst oder durch Dritte die Waren unterhalb des von PIROCHE vorgegebenen Verkaufspreises zu empfehlen oder zu veräußern.

(11) Dem Vertriebspartner ist es ferner untersagt, im Namen der PIROCHE für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, Verträge abzuschließen oder sonstige Willenserklärungen abzugeben.

(12) Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Vertriebspartner zu tragen.

(13) Der Vertriebspartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten.

(14) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) von PIROCHE sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Vertriebspartner ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von PIROCHE über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder verändert oder bearbeitet werden.

(15) Auch die Verwendung (oder Änderung) des Kennzeichens PIROCHE, der eingetragenen Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der PIROCHE ist über die ausdrücklich zur Verfügung gestellten Werbematerialien und sonstigen offiziellen PIROCHE Unterlagen hinaus nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung erlaubt.

(16) Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel, Internetdomains oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von PIROCHE enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Waren.

(17) Dem Vertriebspartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über PIROCHE, deren Leistungen, dem PIROCHE Marketingplan oder sonstige PIROCHE Leistungen zu antworten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an PIROCHE weiterzuleiten. Der Vertriebspartner wird sich auch im Übrigen öffentlich (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Internetforen) zu PIROCHE, den Waren des PIROCHE-Sortiments und zum PIROCHE-Vertriebssystem nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PIROCHE äußern.

(18) Der Vertriebspartner darf nur in Deutschland Leistungen für PIROCHE vertreiben oder neue Vertriebspartner gewinnen.

(19) Der Vertriebspartner wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung der PIROCHE- Geschäftsleitung in dem hierfür durch PIROCHE bereitgestellten Eventplanungssystem melden. PIROCHE kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der PIROCHE- Vertriebsorganisation nebst ihrer Mitglieder erforderlich ist.

(20) PIROCHE ermöglicht dem Vertriebspartner den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Vertriebspartner selbst oder aber seine Familienmitglieder andere Vertriebspartner dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen, um etwas für die Provisionszahlung erforderliche Qualifikationen zu erreichen.

(21) Ein Vertriebspartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei PIROCHE registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch PIROCHE für die alte Position des Vertriebspartners mindestens 12 Monate zurückliegt und der kündigende Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für PIROCHE verrichtet hat.

§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung / Verkauf fremder Leistungen

(1) Dem Vertriebspartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Network Marketing Unternehmen Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.

(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Vertriebspartner nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen an andere PIROCHE Vertriebspartner und/oder –kunden zu vertreiben.

(3) Soweit der Vertriebspartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen oder Network Marketing Unternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit  so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Vertriebspartner andere als PIROCHE Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten.

(4) Außerdem ist es dem Vertriebspartner untersagt, andere PIROCHE Vertriebspartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.

(5) Dem Vertriebspartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Vertriebspartnervertrages gegen andere Vertriebspartner oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.

(6) Sofern der Vertriebspartner neben seiner Tätigkeit für PIROCHE für ein anderes Unternehmen tätig ist, ist er verpflichtet, die Tätigkeit unter Benennung der anderen Unternehmen an PIROCHE zu melden.

§ 9 Geheimhaltung

Der Vertriebspartner hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von PIROCHE und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline-Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen ebenso wie Kunden- und Vertragspartnerdaten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertriebspartnervertrages fort.

§ 10 Vertriebspartnerschutz / Crosslinesponsoring / Bonusmanipulation

(1) Jenem aktiven Vertriebspartner, der einen neuen Vertriebspartner erstmals für einen Vertrieb der Produkte von PIROCHE gewinnt, wird der neue Vertriebspartner in seine Struktur zugewiesen (Vertriebspartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Vertriebspartner bei PIROCHE für die Zuteilung gelten. Sofern zwei Vertriebspartner denselben neuen Vertriebspartner als für sich gesponsert beanspruchen, wird PIROCHE nur den in der Erst-Registrierung genannten Sponsor berücksichtigen.

(2) PIROCHE ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten einschließlich der E-Mail-Adresse eines gesponserten Vertriebspartner aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der neue geworbene Vertriebspartner oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Vertriebspartners berichtigt. Sofern PIROCHE durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern, außer die fehlerhafte Zustellung erfolgte unverschuldet.

(3) Des Weiteren ist das Crossline-Sponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crossline-Sponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die bereits Vertriebspartner bei PIROCHE in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Vertriebspartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.

(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Vertriebspartnern, die tatsächlich das PIROCHE Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.

(5) Dem Vertriebspartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Vertriebspartners erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Abmahnung durch PIROCHE unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen. Ausnahmsweise, nämlich bei Vorliegen gleich mehrerer oder eines als besonders schwerwiegend zu bewertenden Verstoßes kann eine Abmahnung entbehrlich sein und stattdessen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem PIROCHE bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist Ungeachtet des in § 16 Absatz (3) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat PIROCHE das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtenverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1), gegebenenfalls mit verkürzter Behebungsfrist, auszusprechen.

(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zur Zahlung fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Vertriebspartner zu ersetzen verpflichtet ist.

(4) Der Vertriebspartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die PIROCHE durch eine Pflichtverletzung im Sinne der §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 entstehen, außer der Vertriebspartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

(5) Der Vertriebspartner stellt PIROCHE, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Vertriebspartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der PIROCHE von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Vertriebspartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die PIROCHE in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 12 Anpassung der Preise

PIROCHE behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstruktur, vor, die von dem Vertriebspartner zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern. Die Änderung teilt die PIROCHE dem Vertriebspartner innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Vergütungsplan zu Lasten des Vertriebspartners geben dem Vertriebspartner das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertriebspartnervertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Vertriebspartners. Im Falle eines Widerspruchs ist PIROCHE berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 13 Werbemittel

Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen der PIROCHE können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

§ 14 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Provisionszahlungsmodalitäten / Abtretungsverbot

(1) Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem PIROCHE Vergütungsplan ergeben. PIROCHE ist verpflichtet, dem Vertriebspartner bis zum 15. des Folgemonats die Vergütung auf das Konto des Vertriebspartners zu überweisen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Vertriebspartner in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Vertriebspartners für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.

(2) Die geleisteten Vergütungen im Sinne des (1) sind zunächst als rückforderbare beziehungsweise verrechenbare Vorschüsse auf die zu leistende Provision zu verstehen. Bis zu 6 Monaten nach Abschluss des vermittelten und provisionspflichtigen Geschäfts besteht für PIROCHE ein Rückforderungsrecht in Folge einer Stornierung des die Provision auslösenden Grundgeschäfts. Gleiches gilt für sonstige berechtigte Rückforderungsfälle sowie die Uneinbringlichkeit der Hauptforderung. In einem solchen Fall wird PIROCHE eine entsprechende Rückforderung des Provisionsvorschusses geltend machen oder diese Rückforderungsansprüche mit zukünftigen Vorschüssen verrechnen.

(3) PIROCHE behält sich das Recht vor, den Vertriebspartner oder für den Fall der Registrierung durch eine juristische Person oder Personengesellschaft den Antragssteller vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen bzw. Lieferung von Leistungen zum Nachweis seiner Identität aufzufordern. Der Identitätsnachweis kann in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen und hat binnen 2 Wochen nach der Aufforderung zu geschehen.

(4) Der Vertriebspartner wird unter Mitteilung seiner Steuernummer und unter Vorlage einer Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes PIROCHE sofort informieren, sobald er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.

(5) Provisionen und Entgelte für Lieferungen von Leistungen des Partners können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch PIROCHE schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit der PIROCHE stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine Bankverbindung, die sich außerhalb des Staates befindet, in dem der Partner registriert ist, können nicht vorgenommen werden.

(6) PIROCHE ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist die PIROCHE zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle gesetzlich und vertraglich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen (z.B. die Umsatzsteueridentifikationsnummer bei juristischen Personen, sofern beantragt und erteilt, Gewerbeanmeldung pp). Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der PIROCHE, gilt als vereinbart, dass dem Vertriebspartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.

(7) Erfüllt der Vertriebspartner nicht mehr die Qualifikationskriterien nach Maßgabe des Vergütungsplans so verfallen ab diesem Zeitpunkt die Provisionsansprüche. Dem Vertriebspartner ist es möglich, den Status als qualifizierter Vertriebspartner durch entsprechende Qualifikation für die Zukunft erneut zu erlangen, ohne dass aber für diesen Fall die früheren Provisionsberechtigungen wieder aufleben.

(8) PIROCHE ist berechtigt, Forderungen, die der PIROCHE gegen den Vertriebspartner zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der Vertriebspartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(9) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Vertriebspartners aus Vertriebspartnerverträgen sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet.

(10) Fehlerhafte Vergütungen bzw. Vergütungsvorschüsse oder sonstige Zahlung sind PIROCHE binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Vergütungen bzw. Vergütungsvorschüsse oder sonstige Zahlung als genehmigt.

(11) Fehlerhafte Vergütungen bzw. Vergütungsvorschüsse oder sonstige Zahlung unterhalb einer Mindestauszahlungshöhe von 25,00 € werden nicht ausgezahlt. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei PIROCHE für den Vertriebspartner geführten Geschäftskonto fortgeführt und in dem Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Vertriebspartner ausgezahlt. Für den Zeitraum der Nichtauszahlung der Vergütung besteht kein Recht auf Verzinsung des Vergütungsanspruchs oder der sonstigen Zahlungen.

§ 15 Sperrung des Vertriebspartners

(1) Für den Fall, dass der Vertriebspartner nicht innerhalb von 30 Tagen seit Registrierung und Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Vergütungsvorschüsse oder sonstige Zahlung, alle notwendigen Unterlagen erbringt, steht PIROCHE die vorübergehende Sperrung des Vertriebspartners im PIROCHE System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen zu. Vorgenanntes gilt auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist im Sinne des § 14 (3), einem Verstoß gegen § 14 (4) bis zur Nachholung der erforderlichen Handlung. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Vertriebspartner nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits bezahlten Vorführsets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer der Vertriebspartner hat die Sperrung nicht zu vertreten.

(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist die PIROCHE zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.

(3) Vergütungen bzw. Vergütungsvorschüsse oder sonstige Zahlung, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch PIROCHE als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich PIROCHE das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. PIROCHE behält sich insbesondere vor, den Zugang des Vertriebspartners ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Vertriebspartner gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Vertriebspartner die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung der PIROCHE nicht innerhalb der in § 5 genannten Frist beseitigt oder die Pflichtverletzung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 16 Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung / Rückgaberecht

(1) Der Vertriebspartnervertrag wird für 12 Monate vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht zuvor von einer Partei unter Einhaltung der Schriftform mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Ungeachtet dessen hat der Vertriebspartner auch innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit jederzeit bei einer Kündigungsfrist von 1 Monat Wochen die Möglichkeit, seinen Vertriebspartnervertrag ordentlich zu kündigen.

(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Vertriebspartnervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch PIROCHE liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten vor, sofern der Vertriebspartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (4) oder 19 geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist PIROCHE ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.

(3) Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen.

(4) Domains, die das Kennzeichen „PIROCHE “, eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel von PIROCHE in identischer oder ähnlicher Schreib- oder Sprachweise beinhalten, dürfen nach Beendigung des Vertrages nicht mehr genutzt werden und sind nach entsprechender Aufforderung an PIROCHE gegen Übernahme der Kosten der Übertragung der Domain herauszugeben.

(5) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühren im Sinne des § 6 Absatz (1) oder sonstiger bereits gezahlter Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Vertriebspartnervertrag erfolgten, außer der Vertriebspartner hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.

(6) Ein Vertriebspartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei PIROCHE registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch PIROCHE für die alte Position des Vertriebspartners mindestens 12 Monate zurückliegen und der kündigende Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für PIROCHE verrichtet hat.

(7) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Vertriebspartner kein Recht auf Provisionierung, ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Vertriebspartner kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

(8) Direkt bei PIROCHE im Rahmen der Vertriebspartnerschaft entgeltlich erworbene Verkaufshilfen, Waren, Vorführsets oder sonstige Leistungen, die unbenutzt und wiederverkäuflich sind, können bis zu drei Monate nach Beendigung der Vertriebspartnerschaft unter Beachtung der nachfolgenden Regelung an PIROCHE zurückverkauft und –gegeben werden. Sofern die Leistungen innerhalb von 2 Wochen gerechnet von dem Datum der Originalrechnung bis zum Zugang der Kündigung an PIROCHE zurückverkauft und –gegeben werden, erhält der Vertriebspartner 90 % der Nettokosten zurück. Sofern die Leistungen innerhalb von 4 Wochen gerechnet von dem Datum der Originalrechnung bis zum Zugang der Kündigung an PIROCHE zurückverkauft und –gegeben werden, erhält der Vertriebspartner 75 % der Nettokosten zurück. Sofern die Leistungen innerhalb von 8 Wochen gerechnet von dem Datum der Originalrechnung bis zum Zugang der Kündigung an PIROCHE zurückverkauft und –gegeben werden, erhält der Vertriebspartner 60 % der Nettokosten zurück. Sofern die Leistungen innerhalb von 3 Monaten gerechnet von dem Datum der Originalrechnung bis zum Zugang der Kündigung an PIROCHE zurückverkauft und –gegeben werden, erhält der Vertriebspartner 50 % der Nettokosten zurück. Ältere Verkaufshilfen, Waren, Ausstattungspakete oder sonstige Leistungen werden nicht zurückgenommen. Für Waren gilt das Rückkaufrecht nur, sofern neben den vorangehenden Voraussetzungen für die Rückabwicklung das Mindesthaltbarkeitsdatum zum Zeitpunkt der Rückgabe noch mindestens 24 Monate beträgt und die Ware ungeöffnet ist. Von dem zurückzuerstattenden Kaufpreis werden – soweit welche anfallen – die Rückversandkosten ebenso wie die im Zusammenhang mit der Rückversendung entstandenen Kosten nebst Bearbeitungskosten abgezogen. Ausdrücklich nicht zurückerstattet werden die Versandkosten, soweit welche angefallen sind beim Erwerb. Zudem wird, sofern der Vertriebspartner auf den rückabgewickelten Kauf eine Vergütung bzw. einen Vergütungsvorschuss erhalten hat und diese Vergütung zurückzuerstatten ist, dieselbe von dem rückerstatteten Kaufpreis abgezogen. Die Rückerstattung erfolgt – soweit möglich – in der gleichen Zahlungsweise wie die zuvor erfolgte Zahlung durch den Vertriebspartner.

(9) Falls ein Vertriebspartner gleichzeitig andere von dem Vertriebspartnervertrag unabhängige Leistungen von PIROCHE beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Vertriebspartnervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Vertriebspartner mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Vertriebspartner nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von PIROCHE, so wird er als normaler Kunde geführt.

(10) Mit der Beendigung des Vertrages durch Kündigung geht die Position des Vertriebspartners im Vertriebssystem auf PIROCHE über.

§ 17 Haftungsausschluss

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet PIROCHE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch PIROCHE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von PIROCHE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf Computer-Servern entstehen, haftet die PIROCHE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der PIROCHE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Vertriebspartner sind für PIROCHE fremde Informationen im Sinne des TMG.

(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte/ Tod des Vertriebspartners

(1) PIROCHE kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen.

(2) Der Vertriebspartner ist zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur nach Erreichen der Position „Teamleiter“ für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch PIROCHE und Vorlage des Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Vertriebspartnerantrages des Dritten an PIROCHE berechtigt, sofern nicht PIROCHE von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Übertragung der Vertriebsstruktur ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Vertriebspartner bei PIROCHE sind. Eine Übertragung oder ein Kauf einer Vertriebsstruktur an Vertriebspartner von PIROCHE hingegen ist nicht erlaubt. Die Zustimmung kann durch PIROCHE, sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, PIROCHE die beabsichtigte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich anzuzeigen. PIROCHE hat nach Eingang der schriftlichen Anzeige einen Monat Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung zulässig, außer es stehen anderweitige wichtige Gründe entgegen. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertriebspartner- und Lieferbedingungen entfällt das Recht des Vertriebspartners zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation ebenso wie für den Fall, dass der verkaufende Vertriebspartner PIROCHE noch Geld schuldet, gegen den Vertriebspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder der Vertriebspartner sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat.

(3) Sofern als Vertriebspartner eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Vertriebsstruktur nur unter Einhaltung der weiteren Voraussetzungen dieses Vertrages zulässig.

(4) Sofern eine neue als Vertriebspartner registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies bis zu einer Hergabe von 30 % der Gesellschaftsanteile möglich, sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Vertriebspartnerschaft beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus der als Vertriebspartner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder die Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter in Höhe von mehr als 30 % auf Dritte übertragen werden sollen, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunden und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freiem Ermessen von PIROCHE seht, zulässig. PIROCHE erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält PIROCHE sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als Vertriebspartner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor.

(5) Der Vertriebspartnervertrag endet spätestens mit dem Tode des Vertriebspartners. Der Vertriebspartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nach Erreichen der Position „Teamleiter“ für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate vererbt werden. Mit dem/den Erben muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten, dann ein neuer Vertriebspartnervertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Vertriebspartnervertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf PIROCHE über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.

§ 19 Trennung / Auflösung

Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, juristische Person oder Personengesellschaft registrierter Vertriebspartner seine Gesellschaft intern beendet, gilt das auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung der vorgenannten Gesellschaft nur eine Vertriebspartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Mitglied /Gesellschafter die Vertriebspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies PIROCHE schriftlich anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertriebspartnerschaft bei PIROCHE behält sich PIROCHE das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Vertriebspartners führt, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.

§ 20 Einbeziehung des Vergütungsplans, des PIROCHE-Vertriebspartner-Tutorials und ggf. des PIROCHE-100 Tage Plans

(1) Das PIROCHE-Vertriebspartner-Tutorial, der Vergütungsplan und – falls vereinbart – ggf. ein PIROCHE-100 Tage Plan sowie die in diesen Unterlagen enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Vertriebspartnervertrages. Der Vertriebspartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.

(2) Mit der Versendung des Online-Antrages an PIROCHE versichert der Vertriebspartner zugleich, dass er den PIROCHE Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und diesen als Vertragsbestandteil akzeptiert. Mit Erhalt der Vorführsets versichert der Vertriebspartner ferner, dass er das PIROCHE-Vertriebspartner-Tutorial und ggf. den PIROCHE-100 Tage Plan zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente ebenfalls als Vertragsbestandteil akzeptiert.

(3) PIROCHE ist zu einer Änderung des PIROCHE-Vertriebspartner-Tutorial, der PIROCHE-100 Tage-Pläne und des Vergütungsplans zu jeder Zeit berechtigt. PIROCHE wird Änderungen des Vergütungsplans mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung des Vergütungsplans zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Vertriebspartner berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Vertriebspartner die Änderung ausdrücklich an.

§ 21 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material

Der Vertriebspartner gewährt PIROCHE unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Vertriebspartner zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Vertriebspartner durch die Unterzeichnung des Vertriebspartnerantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertriebspartner- und Lieferbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.

§ 22 Datenschutz

(1) Nachfolgende Datenschutzerklärung kann unter www.piroche.de eingesehen und abgerufen werden.

(2) PIROCHE verwendet die von dem Vertriebspartner übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts zum Zwecke der Abrechnung und Erfüllung des Vertrages. Insoweit erhebt, speichert und verarbeitet die PIROCHE ausschließlich durch den Vertriebspartner im Rahmen seiner Angaben in dem Antragsformular zur Verfügung gestellten Daten und erstellt insbesondere keine Nutzerverhaltensprofile.

(3) Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, z.B. der Abrechnung oder der Auszahlung von Provisionen, Produkt- und Marketinginformation werden die personenbezogenen Daten des Vertriebspartners an Dritte, wie z.B. die Buchhaltung, die auszahlenden Bank oder Lieferanten weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der oben genannten vertragsgemäßen Pflichten notwendig ist.

(4) Der Vertriebspartner hat die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.

(5) Über den vorgenannten Zweck hinaus werden sämtliche der PIROCHE übermittelten personenbezogenen Daten des Vertriebspartners ohne dessen gesonderte schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung geschieht.

(6) Nach der Kündigung und Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Partners, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, mit Ausnahme der Daten, für die eine Einwilligung in eine weitere Verwendung erteilt wurde, gelöscht.

(7) Sofern der Partner weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung seiner personenbezogenen Daten wünscht, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse  seidabei@piroche.de zur Verfügung.

§ 23 Verjährung

Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen,  bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.

§ 24 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Onlineübermittlung des Antrages zur Vertriebspartnerschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs oder der Vorführsets.

Der Widerruf ist zu richten an:

Piroche Cosmétiques Deutschland  GmbH

Brunnenstr. 5

D-66987 Thaleischweiler-Fröschen

widerrruf@piroche.de

Verzicht auf das Widerrufsrecht

Eine Auslieferung von Waren, des Vorführsets oder sonstiger Leistungen erfolgt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Sofern eine Lieferung von dem Vertriebspartner bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist gewünscht wird, verzichtet er hierdurch ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklärung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 25 Anwendbares Recht/ Abweichender Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Vertriebspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Thaleischweiler-Fröschen.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) PIROCHE ist zu einer Änderung der Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. PIROCHE wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. PIROCHE wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Vertriebspartner berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Vertriebspartner die Änderung ausdrücklich an.

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

 

Stand der Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen: 25.09.2017

Die Allgemeinen Vertragspartner-
bedingungen
zum Download (PDF)

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